Kfz-Winterausrüstung in den Nachbarländern

Ist man im Winter mit dem Auto in den europäischen Nachbarländern unterwegs, sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten.
Fahrzeug auf einer Schneefahrbahn
© RWA
Die Pflichten für die Winterausrüstung in den europäischen Nachbarländern unterscheiden sich. Mit der richtigen Bereifung können Strafen vermieden werden.

Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik

In den Wintermonaten gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss also den Witterungsverhältnissen angepasst sein. In Tschechien sind Winterreifen bei Temperaturen unter 4 Grad unbedingt erforderlich. Die Verwendung von Schneeketten ist in Tschechien und der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist, also die Fahrbahnoberfläche durch die Ketten nicht beschädigt wird. Spikes sind in allen drei Ländern verboten.

Italien

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht. Kurzfristig ist es jedoch möglich, dass Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal (Italien) gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht. Schneeketten sind erlaubt,

Auf Südtirols Straßen darf man bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im Stadtgebiet von Bozen und auf der Brennerautobahn A 22 gilt von 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht, unabhängig davon, ob es schneit, die Straßen eisig oder trocken sind. Auf den übrigen Straße in Bozen ist sie von der Witterung abhängig.

Slowenien

Von 15. November bis 15. März und bei winterlichen Straßenbedingungen außerhalb dieses Zeitraumes gilt Winterreifenpflicht. Es ist auch möglich, Sommerreifen mit Schneeketten anstelle von Winterreifen zu verwenden. Für beide Varianten gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern. Spikes sind nicht erlaubt.

Ungarn

In Ungarn gibt es keine Vorschrift zur Montage von Winterreifen. Entsprechende Beschilderungen können eine Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten aber vorschreiben.

Schweiz

Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, kann man haftbar gemacht werden. Auch wenn man wegen falscher Bereifung den Verkehr behindert, drohen Strafen. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen mit Ausnahme des San Bernardino und St. Gotthard Tunnels.
Quelle: www.oeamtc.at
 

Mitführpflichten in Europa

Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren müssen Sie auch die Mitführpflichten beachten. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage vom ÖAMTC:
Länder Verbandszeug Warnweste Warndreieck Ersatzlampenset Sonstiges
Deutschland Pflicht Pflicht (ab Juli 2014) Pflicht x Tragbare und gelb blinkende Warnleuchte (Kfz über 3,5 t)
Frankreich x Pflicht Pflicht Empfehlung* Alkoholtest (sanktionsfrei bei Nichtmitführung)
Griechenland Pflicht x Pflicht x Feuerlöscher
Italien x Pflicht (alle Insassen) Pflicht x x
Kroatien Pflicht Pflicht (alle Insassen) Pflicht (2tes für Anhänger) Pflicht* Feuerlöscher für gewerbliche Fahrzeuge
Slowakei Pflicht Pflicht Pflicht x x
Slowenien Pflicht Pflicht (alle Insassen) Pflicht (2tes für Anhänger) Pflicht x
Spanien x Pflicht Pflicht (2 Stück)** Empfehlung* Diebstahlversicherung, Reservereifen***
Tschechien Pflicht Pflicht (alle Insassen) Pflicht Pflicht* x
Türkei Pflicht x Pflicht (2 Stück) x Feuerlöscher
* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED\'s benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch schon für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw. ** Für örtlich registrierte Fahrzeuge (zB. Mietwagen) *** Wenn serienmäßig nicht vorhanden: Reparaturset oder -spray mitführen

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