Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich
Für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung ist seit 26. November 2015 der Nachweis der „Sachkunde“ erforderlich.
Laut Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, §1, Abs. 2 nach Art. 5 der Richtlinie 2009/128/ EG ist es nunmehr erforderlich beim Kauf und der Verwendung (Anwenden und Ausbringen, Lagern, Vorrätighalten und innerbetriebliches Befördern usw.) von Pflanzenschutzmitteln die Sachkunde durch ein eigenes Dokument, den sogenannten Sachkundenachweis für Pflanzenschutz zu belegen.
Seit 26.11.2015 dürfen nur mehr Inhaber eines solchen Ausweises Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung kaufen.
Dieser Ausweis im Scheckkartenformat ist in
Seit 26.11.2015 dürfen nur mehr Inhaber eines solchen Ausweises Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung kaufen.
Dieser Ausweis im Scheckkartenformat ist in
Übermittlung einer Kopie Ihres Ausweises
Damit wir Ihnen in Zukunft einen reibungslosen Pflanzenschutzmitteleinkauf in Ihrem Lagerhaus gewährleisten können, ersuchen wir Sie um eine baldige Übermittlung einer Kopie Ihres Pflanzenschutz-Sachkundenachweises. Dieser wird in das EDV-System eingepflegt. In weiterer Folge müssen Sie den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nicht mehr bei jedem Kauf vorweisen.
Keine Abgabe von Pflanzenschutzmittel ohne Sachkundenachweis
Seit 26.11.2015 ist eine Abgabe von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung an Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweises sind, nicht mehr möglich!
„Gegenseitige Anerkennung“ des Sachkundenachweises der Bundesländer (Stand Juli 2015)
Alle Bundesländer, außer Wien und Tirol, erkennen für die Verwendung von Pflanzenschutz-Mitteln auch den Sachkundenachweis aus anderen Bundesländern an.
Beispiel aus der Praxis
Wenn ein Landwirt in Niederösterreich zu Hause und im Besitz des Sachkundenachweises des Landes Niederösterreich ist und auch Flächen im Burgenland und in Wien bewirtschaftet, so darf er damit seine Pflanzenschutz-Mittel in Niederösterreich und Burgenland verwenden, nicht aber in Wien. Für diese Flächen benötigt er zusätzlich den Sachkundenachweis aus dem Bundesland Wien.
Hinweis
Für den Einkauf von Pflanzenschutz-Mitteln ist es nicht relevant, in welchem Bundesland der Sachkundenachweis ausgestellt wurde!